Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
Im Verein geht gerade nichts so wie sonst? Nicht mal das miteinander reden, geschweige denn zusammen arbeiten. Digital ja - aber wie? Mit dem uralten Vereinsrechner? Und ohne Einnahmen aus Veranstaltungen trägt sich noch nicht mal die Miete für's Vereinsheim?
Machen Sie ihren Verein krisenfest. Wir unterstützen Sie dabei mit Mitteln aus dem Soforthilfe-Fonds für's Ehrenamt. Anträge können - solange die Gelder reichen - noch bis zum 31.03.2021 gestellt werden. Gern auch zum zweiten Mal. Vorrang haben aber Vereine, die zum ersten Mal die Soforthilfe in Anspruch nehmen wollen.
Als Soforthilfe für das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement in Mecklenburg-Vorpommern können gemeinnützige Institutionen, z.B. Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die von der Corona-Pandemie betroffen sind, von der Ehrenamtsstiftung MV finanzielle und ideelle Unterstützung erhalten, um akute Notlagen zu verhindern oder zu beseitigen. Pauschale Einnahmeausfälle können nicht gefördert werden. Nur unabdingbare Kosten, die aufgrund der Corona-Pandemie entstehen und durch Einnahmeausfälle schwer bis gar nicht zu begleichen sind, sind förderfähig. Ebenso werden Hilfsangebote, z.B. Nachbarschaftsinitiativen unterstützt.
Die finanzielle Unterstützung beträgt im Regelfall bis zu 1.000 Euro, bei besonderem Bedarf bis zu 3.000 Euro. Daneben steht die Ehrenamtsstiftung auch mit rechtlichem Rat und Fortbildungsangeboten hilfreich zur Seite.
Sie sind eine Bildungseinrichtung, eine Familien-Freizeiteinrichtung, ein Sportverein oder ein Verband? Dann ist unser Soforthilfe-Programm nicht das passende für Sie. Hier die richtigen Förderinstitutionen im Überblick.
Für Kulturschaffende, Kultur- und Bildungseinrichtungen sowie Gedenkstätten gibt es den Schutzfonds MV Kultur. Hier im Überblick
Juliane Kull erklärt wie's geht
Sie sind ein gemeinnütziger Verein? Dann geht es hier für Sie weiter. Als erstes halten Sie bitte folgende Dokumente bereit:
| Text zur Begründung Ihres Antrages. Wofür genau wird die Soforthilfe benötigt?
| Kostenaufstellung in dieser Tabellen-Vorlage und die Nachweise dafür
| Satzung des Vereins und Freistellungsbescheid des Finanzamtes (Dateigröße max 10 MB)
Hiermit stellen wir (Antragsteller/Antragstellerin) nachfolgenden Antrag auf Soforthilfe.