Antrag stellen - so geht's
Über unser EAS MV-Portal nehmen wir eure Förderanträge entgegen. Um einen Antrag zu stellen, registriert euch ganz einfach mit einer E-Mail-Adresse im Portal und erstellt dort einen Antrag. Vorteile unseres Portals:
- Ihr könnt Anträge zwischenspeichern. Das ist sehr hilfreich, wenn ihr im Antragsprozess merkt, dass doch noch eine Information oder ein Dokument fehlt
- Die komplette Antragsstellung und Abrechnung erfolgt digital - es ist nicht notwendig, Dokumente auszudrucken und per Post zu schicken
- Ihr könnt im Bedarfsfall auch im Verein gemeinsam an den Anträgen arbeiten
Förderung für 2026 und 2027
Ihr habt eine gute Idee und möchtet 2026 noch etwas bewegen? Förderanträge für Projekte im Jahr 2026 könnt ihr noch bis zum 30. September 2026 einreichen.
Für Projekte im Jahr 2027 könnt ihr eure Anträge ab dem 1. Januar 2027 stellen.
Mit unserem Förderprogramm „Gutes tun in MV“ unterstützen wir engagierte Projekte und Ideen, die in Mecklenburg-Vorpommern etwas bewegen. Jetzt Förderung für 2026 beantragen – oder die Planung für 2027 starten.
Für alle Fragen rund um das Portal hilft euch unsere FAQ-Seite weiter.
Förderkriterien
Wir fördern ehrenamtliche Vorhaben ideell und finanziell – ganz einfach und unkompliziert.
Damit unser Förderbudget für möglichst viele Vereine und gemeinnützige Organisationen reicht, lautet die Faustregel: Jeder Antragsteller kann finanzielle Unterstützung für ein Projekt / pro Jahr / pro Programm beantragen.
Alle weiteren Kriterien und Hilfestellungen zur Antragsstellung könnt ihr den hier bereitgestellten Informationen entnehmen.
Was wird gefördert?
Wir fördern die Umsetzung ehrenamtlich getragener Vorhaben & Ideen, die geeignet sind, Gemeinschaft und Zusammenhalt in MV zu stärken. Förderfähig sind dabei alle Projekte, die den in AO §52 beschriebenen gemeinnützigen Zwecken entsprechen.
Wer wird gefördert?
Wir fördern Vereine mit Sitz in MV, insbesondere Klein- und Kleinstvereine, die als gemeinnützig anerkannt sind, sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften im Land.
Auch ehrenamtliche Initiativen ohne Rechtsträgerschaft können über den passenden Kooperationspartner Unterstützung bekommen.
In welcher Höhe wird gefördert?
Die Ehrenamtsstiftung MV will ehrenamtliches Engagement im ganzen Land fördern. Sie unterstützt daher viele kleine Vorhaben mit bis zu 1000 €, in besonderen Fällen mit bis zu 3000 €. Die Faustregel ist: Jeder Antragsteller kann finanzielle Unterstützung für ein Projekt pro Jahr pro Programm beantragen.
Wie funktioniert das Antragsverfahren?
Die Antragsstellung erfolgt über unser EAS MV-Portal- hier gibt es alle Infos→.
Reicht euren Antrag am besten schon in der Planungsphase ein - es ist mit einer Bearbeitungszeit von 12 Wochen zu rechnen. Je früher der Antrag vorliegt, desto eher ist eine adäquate Beratung bzw. Entscheidung möglich.
Ansprechpartnerinnen

Juliane Höpner
Finanzielle Förderung | Beratungszeiten: dienstags bis donnerstags

Claudia Domröse
Finanzielle Förderung | Beratungszeiten: dienstags bis donnerstags
