Für Künstler, Kulturschaffende, Kultur- und Weiterbildungsträger sowie Gedenkstätten hat die Landesregierung ein gesondertes Corona-Hilfspaket geschnürt. In Ergänzung zu den bestehenden Hilfen (Soforthilfen, Grundsicherung etc.) sieht es für die Kultur folgende Unterstützungen vor:
Säule 1: Institutionell geförderte Einrichtungen und Einrichtungen, die in Analogie gefördert werden
- Volumen: 3,5 Mio. Euro
- Zuwendungszweck: mehr dazu
- Zuwendungsempfänger: Kultureinrichtungen, die eine regelmäßige Förderung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur erhalten (insbesondere Deutsches Meeresmuseum, Historisch Technisches Museum Peenemünde, Pommersches Landesmuseum, Künstlerhaus Lukas, Technisches Landesmuseum, Stiftung Mecklenburg, Ernst-Barlach-Stiftung)
- Antrag an: www.lfi-mv.de/foerderungen/coronahilfe-fuer-kulturelle-traeger-mv-schutzfonds-kultur | Nachfragen an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Tel. 0385 –588 7410 oder m.emmerlich@bm.mv-regierung.de
Säule 2: Träger mit gemeinnützigen Projekten in der Kulturförderung
Säule 3: Träger mit gemeinnützigen Projekten außerhalb der Kulturförderung
Säule 4: Überbrückungsstipendien für professionelle, freischaffende Künstler
- Volumen: 3 Mio. Euro
- Zuwendungsweck: Arbeitsstipendien in Höhe von je 2.000 Euro zur Unterstützung freischaffender, professioneller Künstler*innen, die durch die Absage von Engagements in Existenznot geraten sind. Das Stipendium dient in Abgrenzung zur Grundsicherung der Sicherung des künstlerischen Arbeitens und Wirkens.
- Zuwendungsempfänger: freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler mit einer Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (Wort, Bildende und Darstellende Kunst, Musik); inkl. Härtefallregelung
- Das Land setzt sich gegenüber der Bundesagentur für Arbeit dafür ein, dass das Überbrückungsstipendium nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird.
- Antrag: beim Landesförderinstitut MV
Säule 5: Träger der allgemeinen und politischen Weiterbildung
- Volumen: 600.000 Euro
- Zuwendungszweck: mehr dazu
- Zuwendungsempfänger: Träger, die eine Förderung in den Bereichen allgemeine und politische Weiterbildung erhalten, zum Beispiel: Arbeit und Leben MV, Europäisches Integrationszentrum Rostock, Dien Hong – Gemeinsam unter einem Dach, Frauenbildungsnetz M-V, Akademie Schwerin
- Antrag: Änderungsantrag an das Landesamt für Gesundheit und Soziales MV, weitere Informationen: Landeszentrale für politische Bildung, Tel: 0385 588 17951
Säule 6: Träger der Gedenkstättenarbeit
- Volumen: 200.000 Euro
- Zuwendungszweck: mehr dazu
- Zuwendungsempfänger: Träger, die eine Grundförderung im Bereich Gedenkstättenarbeit erhalten, zum Beispiel: Dokumentationszentrum Prora, Grenzhus Schlagsdorf, Erinnerungs-, Bildungs- und Begegnungsstätte Alt Rehse
- Antrag: Landeszentrale für politische Bildung, Tel: 0385 588 17951
Reserve für noch nicht bezifferbare Bedarfe der Säulen 1-6
Die Landesregierung hat 7,4 Millionen Euro als Reserve vorgesehen, um die zum jetzigen Zeitpunkt nicht genau bezifferbaren finanziellen und inhaltlichen Bedarfe vorzuhalten.