Schreiben vom Bundesanzeiger Verlag sorgten in der Vergangenheit bei den Vereinen teilweise für Verwirrung. Aktuell erhalten Vereine in Mecklenburg-Vorpommern wieder Post von Bundesanzeiger Verlag GmbH aus Köln. Darin findet sich ein Antrag auf Gebührenbefreiung für das Transparenzregister als ausfüllbarer Vordruck. Fakt ist, dass gemeinnützig anerkannte Vereine sich von den Gebühren des Transparenzregisters befreien lassen können. Das geht sogar rückwirkend für das Jahr 2021 noch.
Der neue Antrag auf Gebührenbefreiung beinhaltet unter anderem die Angabe des zuständigen Finanzamtes und die Steuernummer des Vereins. Mit diesen Informationen wird das Transparenzregister ermächtigt, selbständig Auskünfte bei dem Finanzamt über den Status des Vereins einzuholen. Damit müssen gemeinnützige Vereine nicht mehr -wie bisher- den aktuellen Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes als Nachweis für ihre Gemeinnützigkeit gegenüber dem Transparenzregister erbringen.
Der Justiziar der Ehrenamtsstiftung MV, Franz-M. Schäfer sieht darin ein schönes Beispiel für einen Schritt in Richtung Entbürokratisierung: „An dieser Stelle ist es durch die gesetzliche Neuregelung des Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzes gelungen, das Verfahren für gemeinnützige Vereine tatsächlich ein Stück weit zu vereinfachen.“
Übrigens: Die Gebührenbefreiung für gemeinnützige Vereine gilt auch für die Zukunft. Insofern lohnt es sich in jedem Fall, den Antrag auf Gebührenbefreiung zu stellen. Man sollte allerdings immer prüfen, ob das Schreiben auch tatsächlich vom Bundesanzeiger Verlag stammt, um nicht den falschen Adressaten sensible Daten wie die Steuernummer des Vereins in der Hoffnung auf Gebührenbefreiung zu übermitteln, so der Justiziar der Ehrenamtsstiftung MV.
In der Vergangenheit hatten sich immer wieder sogenannte „Trittbrettfahrer“ die Verwirrung der Vereine zu Nutze gemacht und dubiose Rechnungen verschickt.