Änderungen im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht machen seit Anfang 2021 einige Dinge für Ehrenamtler und Vereine leichter und besser. Die Ehrenamtspauschale steigt von 720 auf 840 Euro, die Übungsleiterpauschale von 2400 auf 3000 Euro an. Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb können nun 45.000 Euro steuerfrei geltend machen. Und auch ein paar gemeinnützige Zwecke und Zweckbetriebe kommen hinzu.
Unser Online-Seminar „Steuervereinfachungen für das Ehrenamt“ in Kooperation mit dem Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern erklärt, welche und was es sonst noch Wissenswertes gibt. Wer nicht dabei war, wir haben’s aufgezeichnet.