Am 10.09.2025 hat das Kabinett der Bundesregierung den Entwurf für ein Steueränderungsgesetz beschlossen. Ein großer Teil davon bringt erhebliche steuerliche und bürokratische Verbesserungen und Erleichterungen für das Ehrenamt und Engagement in Deutschland.
Die wichtigsten enthaltenen Regelungen sind:
- Verzicht auf die Sphärenzuordnung von Einnahmen von Körperschaften bis zu 50.000,00 € im Jahr. Dies bedeutet, dass Einnahmen aus Zweckbetrieb oder wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb (z. B. Spenden oder Verkauf) zukünftig bis zu der Wertgrenze keiner Zuordnung mehr bedürfen. Das vereinfacht Buchführung und steuerliche Behandlung.
- Anhebung der Freigrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb auf 50.000 € im Jahr. Damit werden Geschäftsbetriebe, die lediglich geringe Umsätze erwirtschaften, mit ihren Gewinnen von einer Körperschaft- und Gewerbesteuerbelastung freigestellt.
- Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung für steuerbegünstigte Körperschaften, deren Einnahmen bis zu 100.000 € im Jahr betragen.
- Ehrenamtliche Tätigkeit wird im erweiterten Umfang von Haftungsrisiken freigestellt. Hierzu soll die Vergütungsgrenze für das vereinsrechtliche Haftungsprivileg des § 31a BGB auf maximal 3.300,00 € im Jahr angehoben werden.
- Anhebung der Ehrenamtspauschale (von 840€) auf 960,00 € im Jahr und der Übungsleiterpauschale auf (von 3.000€) auf 3.300,00 € im Jahr
- E-Sport wird zukünftig als gemeinnützig behandelt.
- Photovoltaikanlagen, wenn sie dem gemeinnützigen Zweck dienen, sollen unter bestimmten Bedingungen keine Gefahr mehr für den Status der Gemeinnützigkeit darstellen.
Wir werden das nun folgende Gesetzgebungsverfahren für euch verfolgen und auch zukünftig über alle aktuellen Ergebnisse und Neuerungen informieren.
Die vollständige Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen findet ihr hier: