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Formalitäten zum Verwendungsnachweis/Sachbericht/ zahlenmäßiger Nachweis:

  • Füllt das Online- Formular zum Sachbericht sorgfältig aus. Nach dem Absenden erhaltet ihr eine Bestätigungsmail auf die von euch angegebene E-Mail-Adresse.
  • Diese Bestätigungsmail druckt ihr aus und sendet sie unterschrieben (satzungsberechtigtes Mitglied) per Post an unsere Geschäftsstelle: Ehrenamtsstiftung MV, Burgstraße 9, 18273 Güstrow.
  • An alles gedacht? Ein Verwendungsnachweis besteht laut Fördervereinbarung aus dem hier vorliegendem Sachbericht UND einem zahlenmäßigen Nachweis. Zur Unterstützung haben wir in unserem Onlineformular eine Vorlage zur Erstellung des zahlenmäßigen Nachweises bereitgestellt (Punkt 7). Nutzt diese gerne! Denkt außerdem bei Anschaffungen daran, dass ihr uns entsprechende Rechnungskopien mitschickt.

Sachbericht zum Projekt im Programm Gutes tun in MV

Hiermit reichen wir unseren Sachbericht zur Projektförderung durch die Ehrenamtsstiftung MV ein.

Hinweis: Ladet Euch zur Vorbereitung folgende Kostenübersicht herrunter und füllt sie aus. Diese benötigt Ihr in Punkt Nr. 7 des untenstehenden Formulars. 

Alle Eingabefelder, die mit einem Stern (*) versehen sind, sind Pflichtfelder.

3. Ansprechpartner:in

4. Angaben zum Projekt

5. Kurzbericht

6. Teilt Eure Erfahrungen mit uns und anderen.

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Wir stellen diesen Moment und das Bild der Ehrenamtsstiftung MV zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit in on- und offline Medien zur Verfügung. *
Die abgebildeten Personen haben die Rechte zur Veröffentlichung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Ehrenamtsstiftung MV eingeräumt.*

7. Folgende Anlagen fügen wir bei:

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8. Der Zuwendungsempfänger versichert dass,

die Einnahmen und Ausgaben nach den Rechnungsunterlagen im Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben angefallen sind.*
die Zuwendung ausschließlich zur Erfüllung des in der Fördervereinbarung näher bezeichneten Zuwendungszwecks verwendet wurde.*
die in der Fördervereinbarung genannten Bedingungen und Auflagen eingehalten wurden.*

9. Dem Unterzeichner ist bekannt, dass die Verwendung im Falle ihrer zweckwidrigen Verwendung der Rückforderung unterliegt.

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