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Kontaktstelle Deutschland "Europa für Bürgerinnen und Bürger"

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Reichweite international
Förderzwecke Europa, Bürgerrechte, politische Teilhabe
Kontakt Kontaktstelle Deutschland „Europa für Bürgerinnen und Bürger“
Weberstraße 59a
53113 Bonn
Tel.: 0228 20167-21
Mail: info@kontaktstelle-efbb.de
Web: www.kontaktstelle-efbb.de/
Was wird gefördert? Begegnungsprojekte,
| die dazu beitragen, den Bürgerinnen und Bürgern ein Verständnis von der Europäischen Union, ihrer Geschichte und ihrer Vielfalt zu vermitteln;
| die die Unionsbürgerschaft fördern und die Bedingungen für die demokratische Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger auf EU-Ebene verbessern.
Wer wird gefördert? Öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen ohne Erwerbszweck mit Rechtspersönlichkeit
In welcher Höhe? Die Förderhöhe variiert je nach Fördermaßnahme und kann für Bürgerbegegnungen zwischen 5.000 und 25.000 Euro liegen, bei Erinnerungsprojekten bei bis zu 100.000 Euro und bei Vernetzungen von Partnerstädten sowie Projekten der Zivilgesellschaft bis zu 150.000 Euro betragen.
Antragsverfahren? Sowohl Antragsteller als auch Partner müssen sich zunächst bei EU-Login (einem Authentifizierungssystem der Europäischen Kommission) registrieren und danach Angaben zu ihrer Organisation in einem Teilnehmerportal machen. Im Anschluss daran erhält die Organisation/Einrichtung eine Teilnehmernummer, einen PIC (Personal Identification Code). Mit diesem PIC von Antragsteller und Partner(n) kann das Antragsformular generiert werden. Das programmierte pdf-Dokument wird ausgefüllt und über eine integrierte Senden-Funktion zur EACEA nach Brüssel übersendet, die über den Antrag entscheidet.
Fristen? Jährlich zwei Antragfristen für Bürgerbegegnungen und Vernetzungsprojekte: 1. März und 1. September.
Für Erinnerungsprojekte und Projekte der Zivilgesellschaft jährlich eine Einreichfrist: 1. März. 

 

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