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#Gutzuwissen - Fragen aus dem Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht anschaulich im Video-Format erklärt.
Änderungen im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht machen seit Anfang 2021 einige Dinge für Ehrenamtler und Vereine leichter und besser. Die Ehrenamtspauschale steigt von 720 auf 840 Euro, die Übungsleiterpauschale von 2400 auf 3000 Euro an. Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb können nun 45.000 Euro steuerfrei geltend machen. Und auch ein paar gemeinnützige Zwecke und Zweckbetriebe kommen hinzu.
Unser Online-Seminar „Steuervereinfachungen für das Ehrenamt“ in Kooperation mit dem Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern erklärt, welche und was es sonst noch Wissenswertes gibt. Wer nicht dabei war, wir haben’s aufgezeichnet.
Franz-Martin Schäfer, Justiziar der Ehrenamtsstiftung MV, gibt in diesem Online-Seminar Orientierung zu den drängendsten Fragen, z.B:
• Vereinsarbeit unter Pandemie-Bedingungen? Was jetzt gesetzlich gilt.
• Mitgliederversammlung und Vorstandssitzung online abhalten? Oder doch im schriftlichen Umlaufverfahren Beschlüsse fassen? So geht es rechtlich sauber.
Maren Heltsche vom Verein Digital Media Women e.V. erzählt von ihren Erfahrungen bei der Organisation der ersten digitalen Mitgliederversammlung.
Die Übungsleiterpauschale. Wer bekommt sie? In welcher Höhe? Unter welchen Voraussetzungen? In 15 Minuten erklärt bei #nachgefragt im Haus des Stiftens.
Die Ehrenamtspauschale - Wer kann sie wie erhalten? Was geht? Was geht nicht? Franz-Martin Schäfer erklärt in der Reihe #nachgefragt vom Haus des Stiftens in 15 Minuten die Rechtslage an praktischen Beispielen.
Nicht nur Zeit sondern auch eigenes Geld eingebracht ins Ehrenamt? Gibt's das zurück über Aufwandsentschädigung oder Auslagenersatz? Franz-Martin Schäfer erklärt den Unterschied - in 15 Minuten bei #nachgefragt im Haus des Stiftens.
In den Justizforen zum Vereinsrecht mit Justizministerin Katy Hoffmeister und den Amtsgerichten im letzten Jahr wurde er vielfach angesprochen und gewünscht: ein Ratgeber zum Umgang mit Fragen im Vereinsrecht. Einer, der in allen Lebenslagen des Vereins auf jede Frage die passende Antwort hat. Am besten mit Checklisten und Mustervorlagen für Anmeldung, Satzung, Protokoll und Co.
Et voilà. Er ist da.
Die Rechtspfleger der Vereinsregistergerichte haben sich mit dem Fachbereich Rechtspflege der Fachhochschule Güstrow und der Ehrenamtsstiftung MV zusammengesetzt und ihn gemeinsam ausgearbeitet. Er gibt nun nicht nur Orientierung für alle eingetragenen Vereine im Land, sondern auch für die Rechtspfleger in den Vereinsregistern und die Notare bei der Beglaubigung.
Wir hoffen, er begleitet Sie nun sicher durch all Ihre Fragen rund ums Vereinsrecht. Wie Sie ihn am besten handhaben, können Sie im Videomitschnitt unseres Online-Seminars nochmal nachschauen.
>> Video ansehen
Die Steuererklärung ist eine Hürde, die Vereine alle drei Jahre nehmen müssen, um den Status der Gemeinnützigkeit zu erhalten. Und da sich Hürden mit der richtigen Technik leichter nehmen lassen, hier unser Technik-Training in drei Schritten:
1. Gemeinnützigkeit - Was bedeutet das eigentlich?
2. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Steuererklärung, Tätigkeitsbericht - Wie erklär ich's dem Finanzamt?
3. Übung direkt im ELSTER - Was muss ich wie aussfüllen?
Das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern, das Finanzamt Güstrow und die Ehrenamtsstiftung MV haben sich zusammengetan und coachen Sie gemeinsam für die Abgabe der Steuererklärung.
>> Powerpoint Präsentation herunterladen
Franz-Martin Schäfer erklärt in der Online-Seminarreihe "Nachgefragt" im Haus des Stiftens wie ein Verein seine Vorstandssitzung auch virtuell durchführen kann und was dabei rechtlich zu beachten ist.