Neues Jahr, neuer Vorsatz: So gelingen die ersten Schritte bei der Vereinsgründung
Der Jahresanfang ist für viele Menschen der Moment, neue Ideen in die Tat umzusetzen. Ob Nachbarschaftshilfe, Sportangebot, Kulturinitiative oder soziales Projekt – der Wunsch nach gemeinschaftlichem Engagement ist groß. Doch aus einer guten Idee wird nicht automatisch ein Verein. Fragen zum Gründungsverfahren, zur Satzung, Vorstand oder Gemeinnützigkeit stellen viele Engagierte vor Herausforderungen. Genau hier unterstützt die Ehrenamtsstiftung MV mit kostenloser juristischer Beratung. Ihr Justiziar Jan Kessel erklärt im Interview, welche Schritte für eine Vereinsgründung nötig sind und wie sich typische Fehler vermeiden lassen.
Herr Kessel, viele Menschen starten mit guten Vorsätzen ins neue Jahr und wollen etwas bewegen. Wie erleben Sie diesen Wunsch nach Engagement?
Gerade zum Jahresanfang melden sich viele Initiativen bei uns mit kreativen Ideen. Oft fehlt aber das Wissen, wie man diese in eine eventuell notwendige juristische Struktur überführt. Genau hier setzen wir mit unserer juristischen Beratung an.
Was müssen Engagierte als Erstes klären, wenn sie einen Verein gründen wollen?
Wo stehen wir mit unserer Idee? Wird sie bereits praktiziert und reicht die vorhandene Struktur nicht mehr aus oder muss diese Idee mit welchem (gemeinnützigen) Zweck zukünftig in welcher Struktur umgesetzt werden? Sofern es ein Verein werden soll, kann man überlegen, ob man diesen bereits als eingetragenen Verein gründet oder andere Optionen abwägen. Zudem braucht es interessierte Mitstreiter, die die Gründung und den späteren Betrieb des Vereins mitgestalten wollen. Schon in dieser frühen Phase unterstützen wir gern kostenlos bei rechtlichen Fragen – zum Beispiel, was für ein Verein die passende Organisationsform ist.
Die Satzung gilt als Herzstück des Vereins. Warum ist sie so wichtig?
Ohne eine funktionierende Satzung ist Alles nichts! Die Satzung ist die Verfassung des Vereins und das zentrale Instrument für die Vereinstätigkeit, nicht nur für die Gründung, sondern auch für den Betrieb des Vereins. Die Satzung enthält alle wesentlichen, zum Teil auch zwingend erforderlichen Regelungen u.a. zum Zweck, Mitgliedschaft, Vorstand und Mitgliederversammlung. Zudem muss die Satzung, sofern der zu gründende Verein als gemeinnützig anerkannt werden soll, aus steuerlicher Sicht notwendige Inhalte zum Zweck und dessen Verwirklichung, zur Ausschließlichkeit, Unmittelbarkeit, Selbstlosigkeit und Vermögensbindung enthalten. Die Nichtbeachtung kann zu Eintragungshindernissen und/oder zur Nichtfeststellung der Gemeinnützigkeit führen. Deshalb prüfen wir bei der Ehrenamtsstiftung MV Satzungsentwürfe kostenlos und geben konkrete Hinweise, damit diese den vereinsrechtlichen und gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen entsprechen und zudem praxistauglich sind.
Was passiert bei der Gründungsversammlung – und wobei können Sie helfen?
In der Gründungsversammlung wird durch die Beschlussfassung über die Annahme der Satzung, der Vorstandswahl und ggf. der Festlegung von Beiträgen der Verein gegründet. Oftmals stellen sich in diesem Zusammenhang Fragen hinsichtlich der Einberufung, der notwendigen Anzahl an Gründungsmitgliedern, des Ablaufs und vor allem der korrekten Protokollierung der Versammlung.
Wie wird der Verein in das Vereinsregister eingetragen?
Der Verein ist wie gesagt, durch die erfolgten Beschlussfassungen auf der Gründungsversammlung gegründet, er ist sozusagen in dem Stadium ein nichteingetragener Verein. Die Eintragung beantragt der Vorstand, je nach satzungsgemäßer Vertretungsregelung nach erfolgter notarieller Beglaubigung beim jeweils entsprechend des Vereinssitzes zuständigen Amtsgericht Das Amtsgericht prüft sodann die Unterlagen und trägt den Verein im Vereinsregister Der Verein erhält eine entsprechende Eintragungsmitteilung.
Welche Rolle spielt die Gemeinnützigkeit?
Ein Verein muss nicht zwingend gemeinnützig sein. Jedoch bringt die Anerkennung der Gemeinnützigkeit den Vorteil des Steuerprivilegs mit und ermöglicht die Entgegennahme von Spenden und Fördermittel, die die Gemeinnützigkeit, so wie wir auch, voraussetzen. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit wird beim zuständigen Finanzamt beantragt. Auch hierbei beraten wir kostenlos vor allem zu den steuerlich notwendigen Inhalten der Satzung.
Ihr Rat an alle, die 2026 einen Verein gründen möchten?
Tun Sie es! Seit 01.01.2026 sind einige Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht in Kraft getreten, die Ihnen ihr ehrenamtliches Engagement erleichtern. Nutzen Sie zudem die kostenlosen Beratungsangebote. Niemand muss sich allein durch die rechtlichen Vorschriften kämpfen und das Rad neu erfinden. Wer rechtzeitig juristischen Rat einholt – zum Beispiel bei der Ehrenamtsstiftung MV – spart Zeit, Nerven und startet sicher ins Ehrenamt.
