Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
Das Online-Seminar informiert über die wesentlichen Erleichterungen für steuerbegünstigte Körperschaften, die sich aus dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 9. April 2020 und dem Bundesgesetz vom 27. März 2020 ergeben. Es geht zudem auf die mögliche Abweichung der Wertung im Gemeinnützigkeitsrecht und im Stiftungsrecht ein. Anhand von Fallbeispielen wird verdeutlicht, was nun tatsächlich erlaubt ist und was nicht.
Wesentliche Inhalte des BMF-Schreibens vom 9. April 2020:
- Spenden, Mittelverwendung, Zweckbetrieb, Verlustausgleich
- Wesentliche Inhalte des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020
- Bedeutung insbesondere im Hinblick auf Gemeinnützigkeits- und Stiftungsrecht
- Fallbeispiele
Datum: | 30.09.2020 |
Zeit: | 10:00 - 11:00 Uhr |
Ort: | online |
Referent/-in: | Dr. Anna Kraftsoff, Benjamin Weber |
Teilnehmende: | max. 100 |
Kosten: | Dieses Online-Seminar ist für Sie kostenfrei. |
Anmeldung: | Bitte melden Sie sich für das Online-Seminar direkt hier an. |
Diese Veranstaltung führen wir in Kooperation mit Haus des Stiftens gGmbH - Engagiert für Engagierte durch.