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Wir verpflichten uns zu Transparenz!
Wer für das Gemeinwohl tätig wird, sollte der Gemeinschaft sagen, was die Organisation tut, woher die Mittel stammen, wie sie sie verwendet und wer die Entscheidungsträger sind.
Daher hat die Stiftung für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement in Mecklenburg-Vorpommern sich im Rahmen der Initiative Transparente Zivilgesellschaft verpflichtet, die nachstehenden Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
Stiftung für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement in Mecklenburg-Vorpommern
Burgstaße 9
18273 Güstrow
Gründungsjahr: 2015
Gesellschaft selber machen? Ideen und Menschen, die sie tragen, gibt es viele in Mecklenburg-Vorpommern. Die Ehrenamtsstiftung MV hilft mit Rat und Tat. Sie will Menschen anregen, mitzureden und mitzumischen, damit das Bild möglichst bunt wird und alle abbildet.
Die Ehrenamtsstiftung MV unterstützt Menschen, die sich für die Gemeinschaft einsetzen mit Beratung, Information, Austausch und Weiterbildung, finanziellen Mitteln und öffentlicher Aufmerksamkeit bei der Umsetzung ihrer Vorhaben.
Die Stiftung ist nach Prüfung des Geschäftsjahres 2018 mit dem Freistellungsbescheid zur Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer vom 07.05.2020 (Steuernummer 086/141/07058) durch das Finanzamt Güstrow weiterhin als steuerbegünstigt und gemeinnützig anerkannt. Die Satzungszwecke der Stiftung entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 25 AO „Förderung des bürgerschaftlichen Engagements“.
Der Vorstand ist das Organ im Zentrum der Stiftung. Seine Mitglieder sind bis auf die Position der Geschäftsführung ehrenamtlich tätig. Die hauptamtliche Geschäftsführerin ist gleichzeitig Mitglied des Vorstandes. Der Vorstand vertritt die Ehrenamtsstiftung MV nach außen, leitet und verwaltet sie. Dazu bedient er sich der Geschäftsstelle. Der Vorstand entscheidet unter anderem über die Vergabe von Fördermitteln durch die Stiftung. Die Vorstandsmitglieder sind als Ansprechpartner der Ehrenamtsstiftung MV bei vielen Veranstaltungen im ganzen Land unterwegs.
Der Stiftungsrat berät und kontrolliert den Vorstand. Er setzt sich zusammen aus der Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern, der Vorsitzenden des Kuratoriums, einem externen Experten für bürgerschaftliches Engagement sowie zwei weiteren von der Landesregierung benannten Mitgliedern.
Die Arbeitsweise der Stiftung ist dargestellt im folgenden Organigramm
Wir informieren in unseren Jahresberichten über unsere Aktivitäten und Tätigkeiten. Den aktuellen Jahresbericht sowie die der vergangenen Jahre finden Sie in der Downloadbox rechts.
In der Geschäftsstelle der Stiftung für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten 12 hauptamtliche Mitarbeiter auf 11 Stellen.
Neben dem hauptamtlich angestellten Geschäftsführer der Stiftung arbeiten im Stiftungsvorstand 3 ehrenamtliche Vorstandsmitglieder.
Die Stiftung für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement in Mecklenburg-Vorpommern erhält jährliche Zuwendungen des Landes für Leistungen zur Wahrnehmung der Aufgaben der Ehrenamtsstiftung MV und für Projektförderungen zur Unterstützung des ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagements in Mecklenburg-Vorpommern.
Gemäß Bewilligungsbescheid der Ministerpräsidentin des Landes M-V vom 15.01.2020 gewährt das Land für das Haushaltsjahr 2020 eine Zuwendung in Höhe von 1.677.300,00 Euro.
Darüber hinaus sind im Haushaltsjahr 2020 mit Bewilligungsbescheid der Ministerpräsidentin des Landes M-V vom 01.04.2020 und mit Änderungsbescheiden vom 18.06.2020 sowie 06.10.2020 Zuwendungen zum Zwecke der Weiterleitung als Soforthilfe für das Ehrenamt und die gemeinnützigen Einrichtungen zur Versorgung der von der Corona-Pandemie direkt oder indirekt Betroffenen in MV in Höhe von 1.000.000,00 Euro gewährt worden.
Außerdem können in geringem Umfang Zuwendungen von Dritten erworben werden.
Bei der Stiftung für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement in Mecklenburg-Vorpommern besteht keine gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten.
Gemäß Bewilligungsbescheid der Ministerpräsidentin des Landes M-V vom 15.01.2020 gewährt das Land für das Haushaltsjahr 2020 eine Zuwendung in Höhe von 1.677.300,00 Euro.
Darüber hinaus sind im Haushaltsjahr 2020 mit Bewilligungsbescheid der Ministerpräsidentin des Landes M-V vom 01.04.2020 und mit Änderungsbescheiden vom 18.06.2020 sowie 06.10.2020 Zuwendungen zum Zwecke der Weiterleitung als Soforthilfe für das Ehrenamt und die gemeinnützigen Einrichtungen zur Versorgung der von der Corona-Pandemie direkt oder indirekt Betroffenen in MV in Höhe von 1.000.000,00 Euro gewährt worden.