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Bild: Staatskanzlei MV
Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern stellt 20 Millionen Euro zur Sicherung sozialer Angebote zur Verfügung.
Mit den Landeshilfen sollen Vereine, gemeinnützige Organisationen, Erholungs- und Freizeiteinrichtungen für Familien, Frauenhäuser und soziale Einrichtungen der Daseinsvorsorge, deren Bestand durch die Auswirkungen der Corona-Krise gefährdet sind, unterstützt werden.
„Die Landesregierung hilft mit dem MV-Schutzfonds in Höhe von 1,1 Milliarden Euro unseren Unternehmen und Beschäftigten im Land. Dazu gehören auch Hilfen für die Kultur. Jetzt folgt der Sozialfonds. Er soll soziale Angebote wie Frauenhäuser und Familienzentren, Tafeln, Zoos und Sportvereine sichern und Soforthilfen für ehrenamtlich Engagierte zur Verfügung stellen“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.
Wo können welche Einrichtungen Gelder beantragen? Hier der Überblick: