Digital durch die Pandemie
Was wird gefördert?
Vorhaben, die im Zusammenhang mit der Pandemie stehen, wie Digitalisierungskosten – Hardware, Software (Lizenzkosten einmalig), Webseite, Sachausgaben, Kosten, die deinem Verein im Falle eines totalen Lockdowns entstehen könnten.
Wer wird gefördert?
Vereine und Stiftungen aus MV, die gemeinnützig anerkannt sind und öffentlich-rechtliche Körperschaften, die das Ehrenamt bei der Antragsstellung unterstützen.
In welcher Höhe?
Unterstützt werden Vorhaben, die im Zusammenhang mit der Pandemie stehen. Diese Vorhaben werden mit bis zu 1000 €, in besonderen Fällen mit bis zu 3000 € gefördert. Euer Projekt darf noch nicht begonnen haben, denn eine rückwirkende Förderung ist bei uns nicht erlaubt. Mehrfachförderungen sind möglich, dürfen aber die Summe von 3000 € nicht überschreiten. Jeder Antragsteller kann finanzielle Unterstützung für ein Projekt pro Jahr beantragen.
Wie funktioniert das Antragsverfahren?
Einen Antrag kannst du bei uns nur online stellen. Du solltest euren Antrag am besten schon in der Planungsphase einreichen, spätestens jedoch 8 Wochen vor Beginn des Projekts. Hierfür brauchen wir von dir eine kurze Beschreibung eures Vorhabens, einen detaillierten Kostenplan – bitte nutze dafür unsere Vorlage – und eine Kopie eurer Satzung sowie den aktuellen Freistellungsbescheid vom Finanzamt. All das kannst du direkt in unserem Onlineformular hochladen.
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