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Norddeutsche Stiftung für Umwelt und Entwicklung

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Norddeutsche Stiftung für Umwelt und Entwicklung

Reichweite Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern
Förderzwecke Natur- und Umweltschutz | Umweltbildung | Entwicklungszusammenarbeit | Entwicklungspolitische und interkulturelle Bildungsarbeit

 Kontakt Thomas Rothmund
Tel: 04933-9911- 15
E-Mail: rothmund(at)projektfoerderung.de
Web:
www.nue-stiftung.de/

Was wird gefördert? Gefördert werden Projekte mit räumlichem Bezug zum Land Hamburg bzw. Mecklenburg-Vorpommern. Für entwicklungspolitische Projekte im Ausland ist dieser Bezug gegeben, wenn sie von Hamburg bzw. Mecklenburg-Vorpommern aus initiiert, begleitet oder betreut werden und mit entwicklungspolitischer Bildungsarbeit in einem der Bundesländer verknüpft sind.

Entwicklungspolitische Themen sind förderfähig, wenn sie sich auf Länder beziehen, die in der DAC-Liste des Entwicklungshilfekomitees der OECD aufgeführt sind.

Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind als gemeinnützig anerkannte Vereine und Verbände sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts. Privatpersonen können nicht unterstützt werden.

In welcher Höhe? einzelne Projekte bis max. 36 Monate Laufzeit - bitte Förderrichtlinie beachten

Antragsverfahren? Alle Infos zur Antragstellung finden Sie hierNach Eingang Ihres formalen Förderantrags in der NUE-Geschäftsstelle werden die Unterlagen geprüft und an die zuständigen Stiftungsorgane weitergeleitet. Das Prüf- und Entscheidungsverfahren kann 2-4 Monate in Anspruch nehmen. In dieser Zeit sollte das Projekt noch nicht begonnen werden.

Fristen? Die nächsten Antragsfristen und Termine finden Sie hier.

 

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