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Landesrat für Kriminialitätsvorbeugung MV

Landesrat-Kriminalpraevention
 

Landesrat für Kriminialitätsvorbeugung MV

Reichweite Mecklenburg-Vorpommern
Förderzwecke Gewältprävention, Kriminalitätsprävention, Kinder, Jugend, Schule
Kontakt Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung MV
Ministerium für Inneres und Europa MV
Alexandrinenstraße 1
19055 Schwerin
Was wird gefördert? Präventionsprojekte unmittelbar oder mittelbar zur Verhinderung von Kriminalität beitragen
Wer wird gefördert? -    Landkreise und kreisfreie Städte,
-    Städte und Gemeinden,
-    freie Träger, Institutionen oder Einzelpersonen, die im Sinne der Kriminalitätsvorbeugung tätig sind
In welcher Höhe? Fehlbedarfsfinanzierung bis zu 80 Prozent der als zuwendungsfähig anerkannten Gesamtausgaben
Antragsverfahren? Einsendung des Antragsformulars (siehe Interseite) inklusive Projektbeschreibung und Finanzierungsplan an den Zuwendungsgeber
Fristen? 31. Oktober für das nachfolgende Kalenderjahr
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