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Land Mecklenburg-Vorpommern | Schutzfonds für MV Wirtschaft

 

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Land Mecklenburg-Vorpommern| Schutzfonds für MV Wirtschaft (u.a. auch für Vereine und gGmbHs mit bis zu 10 Beschäftigten)

Reichweite Mecklenburg-Vorpommern
Förderzwecke Soforthilfen des Bundes und des Landes Mecklenburg-Vorpommern für von der Coronakrise 03/2020 besonders geschädigte Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige Freier Berufe einschließlich Künstler und Kulturschaffende(„Soforthilfe Corona“)Der Bund und das Land Mecklenburg-Vorpommern gewähren Soforthilfen für Unternehmen, Soloselbst-ständige und Angehörige der Freien Berufe zur Milderung der finanziellen Notlagen dieser Betroffenen aufgrund der Coronakrise.
Kontakt Landesförderinstitut M-V Werkstraße 213
19061 Schwerin
www.lfi-mv.de
E-Mail: soforthilfe@lfi -mv.de
Telefon: 0385 6363 1282
Telefax: 0385 6363 1212
Was wird gefördert? Gefördert wird der betriebliche Sach- und Finanzaufwand des Antragstellers in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten, der aufgrund der Coronapandemie bedingten Einnahmeausfälle voraus-sichtlich nicht durch die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb gezahlt werden kann (Li-quiditätsengpass). Dazu gehören u.a. gewerbliche Mieten, Ausgaben für Telekommunikation und Ver-sicherungen, Leasingraten und Zins- und Tilgungszahlungen für bestehende betriebliche Bankkredite. Das Programm sieht nicht vor, dass mit der Soforthilfe der Lebensunterhalt bestritten werden kann. Hier ist gegebenenfalls auf andere Hilfen zurückzugreifen, z.B. Grundsicherung.
Wer wird gefördert? u.a. auch Vereine und gGmbHs mit bis zu 10 Beschäftigten
In welcher Höhe? siehe Merkblatt auf https://www.lfi-mv.de/foerderungen/corona-soforthilfe/
Antragsverfahren? über Landesförderinistitut MV: https://www.lfi-mv.de/foerderungen/corona-soforthilfe/
Fristen? Die Soforthilfe ist schriftlich und formgebunden beim Landesförderinstitut M-V zu beantragen. Der An-trag ist spätestens bis zum 31. Mai 2020 zu stellen.

 

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