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Land Mecklenburg-Vorpommern | Investitionen in Einrichtungen der Kinder-und Jugendarbeit

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Bauinvestitionen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendbildung, sowie Kinder- und Jugenderholung

 

Reichweite Mecklenburg-Voprpommern
Förderzwecke Kinder, Jugend, Investitionen
Kontakt Landesamt für Gesundheit und Soziales
An der Hochstraße 1
17036 Neubrandenburg
Tel.: 0395-380 59635
Mail: evelyn.meyer@lagus.mv-regierung.de
Web: www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV/
Was wird gefördert? Investitionsprojekte zur Substanzerhaltung vorhandener Einrichtungen:
- Instandsetzung und Sanierung insb. für Heizungsanlagen, Wärmedämmung, Dächer, betriebstechnische Anlagen
Wer wird gefördert? Träger der freien Jugendhilfe
In welcher Höhe? bis 15.000 € Zuschuss bei Finanzierungsbeteiligung mit Eigenmitteln des Trägers
Antragsverfahren? Beim örtlich zuständigen Jugendamt zunächst Antrag mit nachfolgenden Angaben:
- Erläuterungen der vorgesehenen Baumaßnahmen,
- Aussagen zu den voraussichtlichen Gesamtausgaben,
- einer Übersicht über die beabsichtigte Finanzierung,
- Angabe zu dem beabsichtigten Baubeginn und dem Realisierungszeitraum,
- einem Nachweis über die Eigentumsverhältnisse bzw. über einen langfristigen Nutzungsvertrag,
- Aussagen über die baufachliche Begleitung der Maßnahme sowie
- einem Votum des jeweiligen Dach- oder Landesverbandes, falls der Träger einem solchen angehört.

Das örtlich zuständige Jugendamt berät die Projektträger bei der Antragstellung und leitet nach Vorprüfung und ggf. Vervollständigung der Unterlagen durch den Projektträger den Antrag mit dem Votum an die oberste Landesju-
gendbehörde in Mecklenburg-Vorpommern weiter.
Fristen? keine Angabe, bitte bei Kontakt erfragen
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